Wir bieten allen Kunden im Rahmen der laufenden Verträge den Einzug offener Forderungen an. Sie müssen lediglich die im Mahnverfahren oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung anfallenden (in der Regel sehr geringen) Gerichtskosten bzw. Gerichtsvollzieherkosten er­statten.

Die Verfahrensschritte werden vorab mit Ihnen abgestimmt.

Entlasten Sie sich von dem (für den Laien) aufwändigen und ärgerlichen Forderungseinzug!

Wenn Sie uns mit dem Forderungseinzug betrauen wollen, berechnen wir neben den anfallen Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten eine  Bearbeitungspau­schale, die mit Ihnen vorher abgestimmt wird.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir eine für Sie passende Lösung finden können.

 

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