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10 Fehler beim Aufbau einer Online-Plattform, die Du nicht machen solltest!
Beim Aufbau einer Online-Plattform kann viel schief gehen! Ich zeige dir in diesem Video, welche Fehler du wie vermeiden kannst, sodass du keine Abmahnungen erwarten musst und unbedingt die wichtigsten Punkte beachtest.
Rechtssicher im Internet
Rechtssicher im Internet
- was uns das Emotet-Virus lehrt und wie wir uns vor solchen Angriffen schützen können
Virenwarnung! Wer kennt sie nicht? Meist nehmen wir sie nicht ernst. Wie gefährlich sie sind, welchen Schaden sie anrichten können, nehmen wir erst wahr, wenn es zu spät ist. Dabei ist der Schutz vor Viren und Hackern Angriffen gar nicht so schwer.
Am 27. Januar 2021 gab das Bundeskriminalamt (BKA) die folgende Pressemitteilung heraus:
„Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am gestrigen Dienstag im Rahmen einer international konzertierten Aktion mit Strafverfolgungsbehörden aus den Niederlanden, der Ukraine, Litauen, Frankreich sowie England, Kanada und den USA die Infrastruktur der Schadsoftware Emotet mit Unterstützung von Europol und Eurojust übernommen und zerschlagen. Emotet galt als derzeit gefährlichste Schadsoftware weltweit und hat auch in Deutschland neben Computern zehntausender Privatpersonen eine hohe Anzahl von IT-Systemen von Unternehmen, Behörden und Institutionen infiziert, wie beispielsweise die des Klinikums Fürth, des Kammergerichts Berlin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder der Stadt Frankfurt am Main. Emotet besaß als sogenannter „Downloader“ die Funktion, unbemerkt ein Opfersystem zu infizieren und weitere Schadsoftware nachzuladen, etwa zur Manipulation des Online-Bankings, zum Ausspähen von gespeicherten Passwörtern oder zur Verschlüsselung des Systems für Erpressungen. Die Nutzung dieses durch die Täter geschaffenen „Botnetzes“ wurde zusammen mit der Nachladefunktion von beliebiger Schadsoftware in der „Underground Economy“ gegen Entgelt angeboten. Deshalb kann das kriminelle Geschäftsmodell von Emotet als „Malware-as-a-Service“ bezeichnet werden. Es bot weiteren Kriminellen die Grundlage für zielgerichtete Cyber-Angriffe. Alleine in Deutschland ist durch Infektionen mit der Malware Emotet oder durch nachgeladene Schadsoftware ein Schaden in Höhe von mindestens 14,5 Millionen Euro verursacht worden. …“
Schon aus dieser Pressemitteilung ist ersichtlich, wie dieses Virus in die EDV – Infrastruktur eindringt (oder das Eindringen ermöglicht wird) und wie es wirkt. Wer über das Emotet-Virus mehr erfahren will findet auf der Webseite des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder hier weitere Hinweise eines betroffenen Unternehmens.
So schütze ich mein Unternehmen vor Viren und Hackerangriffen
♦ Die Kommunikation im Unternehmen ist das A und O!
Dazu gehören regelmäßige Information und Sensibilisierung von Nutzern für die Gefahren durch E-Mail-Anhänge oder Links.
♦ Es ist unabdingbar, mit allen Kunden und Gesprächspartnern des Unternehmens klare Kommunikationswege zu vereinbaren. Beim Mailversand mit Unternehmensexternen sind Sicherungsmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung) zwingend.
08.02.2018: EU-Kommission ändert Link auf die OS-Plattform
Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen den Link auf die OS-Plattform (Online Streitbeilegungs-Plattform) geändert. eine öffentliche Bekanntmachung hierzu ist nicht erfolgt.
Der gültige Link lautet nun https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Dieser Link ist unbedingt auf jeder Webseite deutlich und leicht erkennbar einzufügen, z.B. direkt unter dem Impressum.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung - was ändert sich 2018?
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie bringt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zahlreiche Änderungen mit sich. Für Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, um die vielen Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umzusetzen. Für die verspätete Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder, so dass sich jedes Unternehmen bereits jetzt mit den Neuerungen beschäftigen muss und sich unbedingt rechtlich beraten lassen sollte.
Gesetzesänderung zum 01.01.2018 zur Gewährleistung
Am 01. Januar 2018 ist eine Reform des Kaufrechts in Kraft getreten, die für viele Online-Händler Bedeutung hat. Kernpunkt ist die Neuregelung sog. „Einbaufälle“.
Die neuen Regelungen zur Nacherfüllung greifen im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung auf. Gemäß § 439 Abs. 3 S. 1 BGB n.F. ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat. Die Vorschrift unterscheidet nicht danach, ob es sich bei dem Käufer oder Verkäufer um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt.